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| Fall 1 - Schecks aus Deutschland |
Nach dem Verkauf einer
Ware / Dienstleistung erhalten Sie einen Scheck
aus Deutschland.
Bitte beachten Sie folgendes:
Obwohl der Scheck Ihrem Konto gutgeschrieben wurde, kann der Aussteller
bis zu 8 Banktage (=Werktage) diesen Scheck
zurückholen. Fazit: Nicht jeder
Scheck platzt direkt beim Einzahlen. |
| Fall 2 - Schecks aus
dem Ausland |
Beispiel:
Sie verkaufen Ihr Auto ins Ausland für 10.000 EUR, z.B. über
das Internet.
Der Käufer schickt Ihnen einen Scheck aus
dem Ausland über 14.000 EUR (!), und Sie reichen den Scheck
bei Ihrer Bank ein. Nach einigen Tagen meldet sich der Käufer,
entschuldigt sich für den Fehlbetrag und bittet Sie, die Differenz
von 4.000 EUR auf sein Konto zu überweisen.
Nach der Überweisung läßt er seinen Scheck "platzen".
Je nach Land kann der Aussteller über mehrere Monate hinweg seinen
Scheck "zurückholen".
Die o.g. Frist (Fall 1) von 8 Banktagen zählt bei Schecks aus
dem Ausland nicht.
Resultate:
a) Sie haben Ihr Auto noch, aber den Differenzbetrag bereits ins Ausland
überwiesen. Dann ist dieses Geld weg.
b) Sie haben den Differenzbetrag ins Ausland überwiesen, und
Ihr Auto ist bereits abgeholt. Dann ist
Ihr Auto und Ihr Geld weg. Fazit: Bei
Schecks aus dem Ausland ist extreme Vorsicht angesagt. |
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